Meine Tätigkeitsfelder:

Neben der Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse und dem zuverlässigen Sicherstellen der Einhaltung Ihrer laufenden steuerlichen Pflichten, gebe ich Ihnen konkrete Planungs- und Handlungsempfehlungen, damit Sie als Unternehmer auch in Zukunft handlungs- und wettbewerbsfähig bleiben. Ein besonderes Anliegen ist mir dabei die vorausschauende Steuerberatung und Steuerplanung.

Dadurch sind Sie frühzeitig über zukünftig zu erwartende Steuerzahlungen informiert und Sie können sicher sein, keine unliebsamen "Steuer-Überraschungen" zu erleben.

 

Ebenso begleite ich Sie fachkundig bei Kreditgesprächen sowie der Existenzgründung oder Nachfolgeregelung Ihres Unternehmens.

 

Aber auch als Privatperson, Arbeitnehmer, Rentner oder Vermieter, sind Sie bei mir an der richtigen Stelle. Möchten Sie einfach einmal wissen, ob Sie überhaupt steuerpflichtig sind, ob sich der Umbau der Mietwohnung lohnt oder eine Photovoltaikanlage angeschafft werden soll?

 

Gemeinsam finden wir es heraus!

Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung

 

 

Wie Sie vielleicht bereits durch ein Informationsschreiben Ihrer Kommune erfahren haben, wird es dieses Jahr notwendig, eine Steuererklärung für Ihren Grundbesitz zu erstellen.
 

Dies wird erforderlich, da durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, dass die aktuelle Festsetzung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Ihre Grundsteuer zahlen Sie jährlich an die Stadt oder Gemeinde, in der Sie ansässig sind. Die Kommune erlässt diesen Bescheid immer zu Beginn des Jahres für das gesamte Jahr.
 

Für jedes Grundstück, jedes Gebäude, jede Eigentumswohnung, die sich in Ihrem Eigentum befindet, muss eine eigene Steuererklärung erstellt werden. Dabei ist zu beachten, dass auch privat genutzte Ferienimmobilien, Baugrundstücke und Grundflächen, auf denen eventuell nur Garagen stehen, unter diese Regelung fallen. Insgesamt sind es daher knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland, die dieses Jahr einer eigenen Steuererklärung bedürfen.
 

Bei dieser Menge wird es daher nun Zeit zu handeln! Sie als Bürgerin und Bürger sind verpflichtet, diese Steuererklärung in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 digital beim Finanzamt einzureichen, daher ist ein frühzeitiges Zusammentragen der notwendigen Dokumente und Informationen sinnvoll.
 

Wir als Kanzlei stehen Ihnen gerne in dieser Sache zur Seite und werden die entsprechende Steuererklärung für Sie erstellen.
 

Mit uns haben Sie die Sicherheit, dass die Wertermittlung, die für die künftige Neufestsetzung der Grundsteuer notwendig ist, korrekt ist.

 

Privatpersonen

 

  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen, u. a. für Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter
  • Beratung zur Wahl der optimalen Lohnsteuerklasse
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage sowie die dazugehörige steuerliche Beratung

 

Steuer- und betriebswirtschaftliche Beratung

 

  • Erstellung sämtlicher Steuererklärungen für Unternehmen
  • Gestaltungsberatung inkl. Rechtsformwahl und Steueroptimierung
  • Überprüfung von Steuerbescheiden sowie die Vertretung in Streitfällen
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Unterstützung bei Bankverhandlungen
  • Beratung zur Verbesserung des Rating (Basel III)
  • Nachfolgeregelung, Betriebsaufgabe
  • Vorausschauende Steuerplanung

 

Finanzbuchhaltung

 

  • Erstellung der Buchhaltung vom Beleg bis zur Umsatzsteuervoranmeldung
    (klassisch mit Pendelordner oder digitalem Belegbuchen)
  • Einrichten und Betreuung von Vor-Ort–Lösungen für Selbstbucher
  • Anlagenbuchhaltung
  • Offene-Posten-Buchführung
  • Regelmäße Auswertung

 

Lohnbuchhaltung

 

  • Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich aller anfallenden Nebenleistungen
    (Krankenkassen, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit etc.)
  • Beratung zu steuer- und sozialversicherungsfreien Zusatzleistungen als Anreiz für Arbeitnehmer
  • Begleitung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Überprüfung der Abgabenpflicht zur Künstlersozialkasse

 

Jahresabschluss

 

  • Jahresabschlusserstellung für Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften
    (einschließlich Offenlegung Bundesanzeiger)
  • Erstellung der, ab Wirtschaftsjahr 2013 obligatorischen, E-Bilanz
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung für nicht bilanzierende Mandanten und Freiberufler

 

Existenzgründungs-Beratung

 

  • Erstellen von Geschäftskonzepten und Businessplänen
  • Fördermittelberatung
  • Fachkundige Stellungnahme für die Agentur für Arbeit
  • Beratung zur optimalen Rechtsform
  • Mitglied im Gründerberaterpool der SOG Saarland

 

Vereinbaren Sie einen Kennenlerntermin!
06806 - 82585 oder info@steuerberatung-geiss.de